Betroffene, Betroffenenverbände und Vereine sowie Fachgesellschaften fordern eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Bedarfsplanung und Versorgung psychisch kranker Menschen
Hier möchten wir Ihnen in aller Kürze unsere Forderungen darstellen. Beachten Sie auch gerne unser dazugehöriges ausführlicheres Positionspapier.
Zeitnahe ambulanter Zugang zur Psychotherapie sichern
Der Zugang zur ambulanten Psychotherapie unter den zielgruppenspezifischen und auch regional bedachten Unterschieden muss ohne längere Wartezeiten ermöglicht werden.
Zielgruppenspezifische und regionale Unterschiede berücksichtigen
Im Zuge zeitnaher notwendiger Hilfen benötigen besondere Zielgruppe, wie z. B. Kinder – und Jugendliche, Menschen mit komplexen Traumafolgen, Migranten:innen, LGBTI+, sozial schwächere sowie abhängigkeitserkrankte Menschen einen besonderen Fokus auf bedarfsgerechte Hilfen und Zugangswege.
Bedarfsorientierte Behandlung
Die Behandlungsdauer sollte in Abhängigkeit zur medizinischen Indikation (und nicht an fiktiven Obergrenzen) stehen und gewährleistet werden. Besonders bei komplexen Traumafolgen muss hier eine Regelung für den oftmals erhöhten Bedarf gefunden werden.
Bürokratie abbauen
Der bürokratische Aufwand muss vereinfacht werden, damit die dadurch gewonnene Zeit den Patienten:innen zugutekommen kann.
Reform der Bedarfsplanung
Wie bereits die Bundespsychotherapeutenkammer platziert hat, muss der Gesetzgeber sowie der G-BA die Bedarfsplanung grundlegend reformieren, erneuern und anpassen.
Ausbesserung strukturierende und koordinierende Richtlinie im G-BA (KSVPsych-Richtlinie)
Die Richtlinie für schwer psychisch kranke Menschen muss im G-BA passgenauer dem Bedarf Betroffener ermöglicht werden.